Nutzung der Medien* - Rechte für Firmen und Vereine

🟢 Was erlaubt ist:

  • Eigene Firmenkanäle, Portfolio & Großkampagnen: Die Nutzung der Medien auf Ihrer offiziellen Firmenwebsite, im eigenen Newsletter, in digitalen Geschäftsberichten, Nachhaltigkeitsberichten sowie auf den eigenen Social-Media-Kanälen des Unternehmens. Dies schließt auch die Verwendung für große Werbekampagnen, Plakatwände (Out-of-Home) und TV-Nutzung vollumfänglich mit ein.

  • Nutzung durch Tochtergesellschaften: Die vereinbarten Nutzungsrechte gelten im gleichen Umfang auch für alle Tochterfirmen des Auftraggebers (Unternehmensgruppe / Konzernstruktur).

  • Immobilienvermarktung & Asset Management:

    • Vollumfängliche Nutzung für die aktive Vermarktung von Objekten (auf Immobilienportalen, im Exposé etc.).

    • Langfristige Nutzung für das Portfolio- und Asset-Management (z. B. zur Dokumentation von Liegenschaften im Firmenbesitz, für Investoren-Präsentationen oder Fondsdokumentationen).

  • Architektur, Planung & Industrie: Nutzung durch das beauftragende Planungsbüro/Unternehmen zur Dokumentation von Referenzprojekten und Infrastrukturanlagen.

  • Interne Weitergabe an Subunternehmen: Die Weitergabe der Medien an von Ihnen beauftragte Subunternehmer ist für den rein internen Projektgebrauch (z. B. für Projektdokumentationen, interne Berichte oder Abstimmungen) gestattet.

  • Eventfotografie & PR: Nutzung der Event-Bilder für die Nachberichterstattung, das eigene Standortmarketing und zukünftige Event-Ankündigungen auf den eigenen Kanälen.

  • Dankeschön an Verkäufer (Immobilien): Die Weitergabe der Medien in Web-Qualität als Erinnerung nach einer erfolgreichen Transaktion an die ehemaligen Verkäufer der Immobilie ist sehr gerne gestattet.

  • Printmedien: Verwendung in eigenen Broschüren, Flyern, gedruckten Exposés, Geschäftsberichten oder internen Mitarbeitermagazinen.

🔴 Was NICHT erlaubt ist:

  • Weitergabe an Käufer / Neue Eigentümer: Die Weitergabe der Medien an die neuen Käufer einer Liegenschaft zur kommerziellen Eigennutzung oder Weitervermarktung ist nicht gestattet.

  • Werbliche Nutzung durch Projektpartner & Subunternehmer: Die Nutzung der Bilder durch Subunternehmer, Materiallieferanten oder andere Projektpartner für deren eigene Firmenwerbung (z. B. als Referenz auf deren eigener Website oder in deren Social Media) ist nicht im Standard-Umfang enthalten. (Tipp: Gerne erstelle ich für Projektpartner ein faires Angebot für eine geteilte Lizenznutzung vor dem Shooting).

  • Weitergabe an sonstige Dritte: Die Weitergabe oder der Verkauf der Bildrechte an unbeteiligte Drittfirmen (die nicht zum Konzern bzw. den Tochtergesellschaften gehören) ist nicht erlaubt.

✍️ Wichtige Angaben zu Urheberrecht & ProLitteris

Das gesetzliche Urheberrecht bleibt immer beim Fotografen. Für Veröffentlichungen gilt:

  • Urhebervermerk: Bei der Verwendung im Verlag, Print oder Online-Medien (sofern außerhalb der Standard-Immobilienportale oder reinen Firmenkanäle, z. B. bei Fachartikeln) ist folgender Urhebervermerk anzugeben:

    Fotowerder | Daniel Werder

  • ProLitteris-Meldung: Für die rechtssichere Meldung an die ProLitteris verwenden Sie bitte die folgende Member-ID:

    MemberID: 894393


*Als Medien gelten Bilder, Visualisierungen, Videos und 3D Touren

Trotz sorgfältiger Prüfung sind Irrtümer vorbehalten; jede Haftung aus dem Inhalt dieser Übersicht wird ausgeschlossen. Es gelten die individuellen Auftragsvereinbarungen.